Sie haben einen hochwertigen Bürodrehstuhl, mit dem Sie sehr zufrieden sind.
Doch nun hat er einen Defekt. Eine Fußrolle klemmt, das Polster ist verschlissen, die Höhenverstellung funktioniert nicht mehr.
Einen Neuen kaufen oder reparieren? Reparieren, lohnt sich das? Das können wir Ihnen sagen.
Drehstuhl-Doktor repariert hochwertige Bürodrehstuhle, ersetzt Verschleißteile bundesweit.
Der Drehstuhl-Doktor gehört zu Top Büromöbel Köln.
Drehstuhl-Doktor ist Teil der TOP Büromöbel, INHABER STEFAN DREETZ.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Angebote, Lieferungen und Leistungen der TOP Büromöbel erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Mit Auftragserteilung gelten sie als durch den Käufer angenommen.
(2) Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch TOP Bü§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Angebote der TOP Büromöbel sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
(3) Die Verkaufsangestellten der TOP Büromöbel sind nicht befugt, über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehende Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu machen.eden zu treffen oder Zusicherungen zu machen.
§ 3 Preise
(1) Die TOP Büromöbel hält sich an die in Ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
(3) TOP Büromöbel behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen, Materialpreissteigerungen oder Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer anzupassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Käufer ein Kündigungsrecht.
§ 4 Lieferzeit
(1) Es gelten die umseitig vereinbarten Liefertermine bzw. Lieferfristen. TOP Büromöbel ist jederzeit zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.
(2) Werden vereinbarte Lieferzeiten durch TOP Büromöbel nicht eingehalten, hat der Käufer TOP Büromöbel schriftlich durch Setzen einer angemessenen Nachfrist von höchstens drei Wochen ab Ablauf der vereinbarten Leistungsfrist in Verzug zu setzen.
(3) Der vereinbarte Liefertermin verlängert sich um den Zeitraum eines von TOP Büromöbel nicht zu vertretenden vorübergehenden Leistungshindernisses.
(4) Leistet TOP Büromöbel auch innerhalb der gesetzten Nachfrist gemäß Absatz 2 nicht bzw. überschreitet die verlängerte Lieferfrist gemäß Absatz 3 den Zeitraum von 3 Monaten, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils bzw. ganz vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Gerät TOP Büromöbel in Verzug, so ist die Schadensersatzpflicht in Fällen leichter und normaler Fahrlässigkeit auf einen Betrag von höchstens 10% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der TOP Büromöbel
§ 5 Gefahrenübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer zu dem Zeitpunkt über, in dem ihm die Ware entsprechend Lieferschein übergeben ist bzw. mit Anzeige der Lieferbereitschaft durch TOP Büromöbel, wenn die Lieferung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert wird.
§ 6 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
(2) Liegt ein von TOP Büromöbel zu vertretender Mangel am Liefergegenstand vor, so ist TOP Büromöbel nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Zwei Nachbesserungsversuche sind zulässig.
(3) Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist TOP Büromöbel zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die TOP Büromöbel zu vertreten hat, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
(4) Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers, sind ausgeschlossen.
(5) Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und auch dann nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer ihm zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
(6) Wird eine wesentliche Pflicht aus dem der Leistung/Lieferung zugrunde liegenden Vertrag fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der TOP Büromöbel auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
(7) TOP Büromöbel tritt ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller der Produkte an den Käufer ab. Der Käufer ist verpflichtet, zunächst seine Ansprüche aus vom Hersteller zu vertretenden Mängeln diesem gegenüber schriftlich geltend zu machen. Erst wenn eine außergerichtliche Inanspruchnahme des Herstellers erfolglos bleibt, kann TOP Büromöbel gemäß vorstehender Bestimmungen in Anspruch genommen werden.
(8) Gebrauchtmöbel sind von Gewährleistungsansprüchen ausgenommen.
(9) Für in Prospekten, Angeboten oder Planungen angegebene Maße, Gewicht oder Eigenschaften wird keine Gewähr übernommen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt (1) TOP Büromöbel behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist TOP Büromöbel berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
(2) Erfolgt eine anderweitige Pfändung oder Beschlagnahme der Eigentumsvorbehaltsware oder wird die Zwangsvollstreckung oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
(3) Im Falle der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände tritt der Käufer mit der Auftragserteilung an uns seine Ansprüche gegen den weiteren Erwerber in Höhe unserer jeweils noch bestehenden Forderung ab.
§ 8 Zahlung des Kaufpreises
(1) Der Kaufpreis ist bei der übergabe der Ware zu bezahlen. Dies gilt auch bei von TOP Büromöbel erbrachten Teillieferungen/-leistungen für den auf die erbrachte Leistung/Lieferung entfallenden Kaufpreisanteil.
(2) Besteht die gekaufte Ware ganz oder zum überwiegenden Teil aus Artikeln, die nicht zum Lagersortiment von TOP Büromöbel gehören, sondern speziell für den Käufer bestellt werden müssen, so hat der Käufer bei Vertragsabschluß eine Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme an TOP Büromöbel zu leisten. TOP Büromöbel behält sich vor, die Bestellung erst dann auszulösen wenn die Anzahlung vom Käufer geleistet worden ist. Auf Verlangen des Käufers wird TOP Büromöbel eine Erfüllungsbürgschaft in Höhe der geleisteten Anzahlung stellen.
(3) Außerhalb des Bargeldverkehrs gilt eine Zahlung an TOP Büromöbel erst dann als bewirkt, wenn sie auf einem Geschäftskonto gutgeschrieben worden ist. TOP Büromöbel behält sich die Ablehnung von Schecks und Wechseln vor. (4) Die Verkäufer der TOP Büromöbel und die den Transport ausführenden Firmen sowie deren Mitarbeiter sind zum Inkasso berechtigt.
(5) Wird die Lieferung/Leistung durch TOP Büromöbel über den vereinbarten Lieferzeitpunkt hinaus verzögert und hat diese Verzögerung der Käufer zu verteten, wird der Kaufpreis durch schriftliche Anzeige der Lieferbereitschaft durch TOP Büromöbel bzw. durch eine Teillieferung in Höhe von 50% fällig.
(6) Der Käufer ist zur Aufrechnung gegen den Kaufpreis nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unstreitig ist.
(7) Etwa gewährte Skonti werden bei überschreiten des Zahlungszieles zurückgefordert. Regelung Mahngebühr und Verzugszinsen.
§ 9 Rücktritt
(1) Tritt der Käufer aus einem von dem Verkäufer nicht zu vertretenden Umstand vom Vertrag zurück, oder kann der Verkaufsgegenstand infolge eines Umstandes, den der Käufer zu vertreten hat, nicht aufgebaut werden, so ist der Käufer zu Schadenersatz verpflichtet. Dieser wird, sofern die Fertigung bei Dritten noch nicht erfolgt ist, mit 25% des Auftragswertes vereinbart. Der Nachweis eines niedrigen Schadens durch den Käufer ist zulässig.
(2) Absatz 1 gilt auch im Falle der Rückholung des Verkaufsgegenstandes infolge der Ausübung des Eigentumsvorbehaltsrechts wegen Nichtzahlung des Käufers.
§ 10 Erfüllungsort
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.
Wenn Sie Fragen, rufen sie uns an. Telefon: 0221 / 95 44 79 - 0
oder schicken Sie uns ein Fax: 0221 / 95 44 79 - 44
oder eine E-Mail.
TOP Büromöbel GmbH Köln
Oskar-Jäger-Str. 117-123
50825 Köln
Telefon: 0221 - 95 44 79 - 0
Telefax: 0221 - 95 44 79 - 44
Email: shop@topbueromoebel.com
Ust. Nr. DE 814342982
Hochwertige Bürostühle sind sehr langlebig. Dennoch haben sie irgendwann einen Defekt. Es gibt eine Vielzahl von Herstellern, von Stuhlmodellen, von Stuhlvarianten. Zudem modifizieren die Hersteller ständig ihre Produkte.
Wir bitten Sie vorerst folgendes zu klären:
Was ist defekt?
Um welches Stuhlmodell handelt es sich?
Die grau unterlegten Schaltflächen helfen Ihnen dabei. Sie erhalten über sie einen Eindruck über die Kosten einer Reparatur. Sie können über die Schaltfläche "Preisanfrage" ein konkretes Angebot von erhalten.
Bitte beachten Sie, daß wir bei der Vielzahl von Herstellern und Stuhlvarianten den exakten Preis erst nennen können, wenn uns sämtliche Informationen zum Schaden und dem genauen Stuhltyp vorliegen. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.
Es gibt eine Vielzahl von Herstellern, von Stuhlvarianten. Ständig werden neue Produkte auf den Markt oder verschwinden von diesem.
Auf dem Büromöbelmarkt passiert viel. Deshalb ist es wichtig zu wissen, um welches Modell es sich bei Ihrem Stuhl handelt.
Faxen Sie oder mailen Sie uns die Rechnung mit der Artikelnummer. Unter dem Sitz oder verdeckt an der Gasdruckfeder finden Sie meist ein Etikett mit der Artikelbezeichnung.
Ein von uns beauftragter Kurierdienst holt den Stuhl bei Ihnen ab. Der Stuhl muß - um Schäden zu vermeiden - im dem festen Karton verpackt sein. Kosten:
Sie bringen den Stuhl zu unserer Werkstatt und holen ihn dort ab. Die Adresse ist
TOP-Büromöbel
Oskar-Jäger-Strasse 117-123
50825 Köln